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AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Merkur Druck- und Kopierzentrum GmbH & Co. KG

 

§ 1 | Geltungsbereich

Nachstehende  Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Merkur Druck- und Kopierzentrum GmbH & Co. KG. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

 

§ 2 | Vertrag

Eine Bestellung ist als Angebot gemäß § 145  BGB anzusehen. Dieses kann durch uns innerhalb von zwei Wochen angenommen  werden. Ein verbindlicher Vertrag kommt jedoch noch nicht mit der Eingangsbestätigung, sondern erst mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung in Textform bzw. mit Übersendung der Ware zustande.

 

§ 3 | Lieferung

Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße  Erfüllung der Verpflichtungen  des Auftraggebers  voraus.  Die Einrede  des nichterfüllten  Vertrages  bleibt vorbehalten.

a) Falls Abholung mit dem Auftraggeber vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren, ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers, gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Lieferscheins. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.

b) Sollte der vereinbarte Liefertermin durch uns nicht eingehalten werden können, hat uns der Auftraggeber zunächst zur vertragsgemäßen Erfüllung eine Nachfrist von wenigstens  fünf Werktagen zu setzen. Der Auftraggeber hat erst nach Ablauf dieser fünf Werktage das Recht, eine Nachfrist mit wiederum wenigstens fünf Werktagen mit Ablehnungsandrohung  gem. § 326  BGB zu setzen.

c) Wir  haften  im  Falle  des von  uns nicht  vorsätzlich oder  grob  fahrlässig  herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in  Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 % des Lieferwertes.

d) Ist eine bestellte Ware bei unseren Herstellern oder Lieferanten nicht mehr verfügbar oder treten Lieferschwierigkeiten aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen ein, die wir nicht zu vertreten

haben, werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell geleistete Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.

e) Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt. Transportverluste oder Transportschäden müssen bei Erhalt festgestellt und unverzüglich dem Beförderungsunternehmen mitgeteilt werden. Wird auf eine Untersuchung verzichtet, gilt die Ware als ordnungsgemäß übergeben und zugestellt. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt unberührt.

 

§ 4 | Versandkosten

a) Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen unseres Unternehmens die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

b) Die Lieferung durch Boten ist nur frei, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

c) Die Lieferung erfolgt unfrei (zuzüglich Porto, Verpackung und sonstiger Versandkosten).

 

§ 5 | Preise

Sofern nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere jeweils gültigen Preislisten. Unsere  Preise  verstehen  sich  in  EUR und beinhalten nicht die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten sind in den Preisen nicht enthalten.

Andere Preise sind ausdrücklich schriftlich festzuhalten und vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Vom Auftraggeber veranlaßte Probevervielfältigungen, Skizzen, Muster, Layouts, Probesatz oder Probedrucke werden - ebenfalls nach der gültigen Preisliste - gesondert berechnet.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

§ 6 | Zahlung

Die Zahlung erfolgt nach Absprache per Vorkasse oder Barzahlung. Bei Aufträgen von Unternehmern als Auftraggeber ist eine Bezahlung per Rechnung und anschließender  Überweisung möglich.

Eine Rechnungslegung  kann erfolgen - bei einem Nettoauftragswert ab EUR 30,00 und bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrages, aus dem sich sämtliche Angaben der Vertretungsberechtigung bzw. des Inhabers des Unternehmens ergeben, sowie bei  positiver Kenntnis,  dass hinsichtlich  des Auftraggebers  keine  Zahlungsunwilligkeit  oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Bei Nettoauftragswerten unter  EUR 30,00 berechnen wir EUR 7,00 Bearbeitungsgebühr für eine Rechnungslegung. Bei Umschreibungen  von Rechnungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 EUR pro Rechnung berechnet. Wir sind berechtigt, angemessene Vorauszahlungen auf erteilte Aufträge zu verlangen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig, sofern keine hiervon abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

 

§ 7 | Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten  sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 8 | Datensicherheit, Verarbeitung elektronischer Daten

a) Vor Auftragsannahme  ist das Datenformat,  in welchem  die  Daten geliefert  werden sollen, zweifelsfrei mit uns zu klären. Ergibt sich, dass wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen  Umsetzung in ein von uns zu bearbeitendes Datenformat Abweichungen auftreten können, muß eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses  gilt auch  für den Fall, dass wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Auftraggebers direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, unterrichten wir den Auftraggeber. Sollen wir den Mangel beseitigen, wird dem Auftraggeber nach vorheriger Absprache der Aufwand berechnet.

b) Die im Rahmen von Bestellungen oder Anfragen übermittelten Daten werden von uns elektronisch gespeichert und natürlich  vertraulich behandelt  und nicht  an Dritte weitergeleitet. Nach der Auftragsrealisierung werden die Daten, sofern nicht anderweitig vereinbart, gelöscht.

Mit der Bestellung  willigt der Auftraggeber ein, dass wir die  von ihm angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, ggf. Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer) elektronisch speichern und zur Abwicklung seiner Bestellung und weiterer Aufträge nutzen.

Der Auftraggeber kann der Speicherung und Nutzung seiner Daten jederzeit widersprechen.

c) Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes  sind  und sich  das Original in  seinem Besitz befindet. Die Pflicht der Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Für Verlust oder Beschädigung der vom Auftraggeber gelieferten Datenträger haften wir - außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit - nur in Höhe des Materialwertes.

d) Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Plotter, Drucker, Druckmaschinen) bei uns und dem Auftraggeber können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze ein im Umfang begrenzter Ausdruck möglich ist.

Ist ein solcher begrenzter Ausdruck nicht möglich und der Auftraggeber hat auch keine Andruckprobe mitgeliefert oder er verzichtet auf einen Korrekturabzug, trägt er das Risiko der Abweichungen und hat die zusätzlich erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten.

Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein Proof zur Druckfreigabe vorgelegt oder legt der Auftraggeber dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computerausdruck, Digital-Proof) zugrunde, weisen wir bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muß vom Auftraggeber ein zusätzlicher, kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben  werden.

 

§ 9 | Gewährleistung

a) Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten  ordnungsgemäß  nachkommt. Beanstandungen offensichtlicher Mängel werden nur gegen Vorlage der erbrachten Leistung berücksichtigt und wenn sie innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe schriftlich erfolgen.

b) Sollte  trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die Ware einen Mangel im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener  Zeit zu geben.

Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir.

c) Ist die Nacherfüllung nicht möglich, unverhältnismäßig oder schlägt sie fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Preis nach erfolgter Abstimmung mindern.

d) Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellungen übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfungen, Dehnungen der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insofern gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert.

Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

 

§10 | Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Sache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.

b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen  ist, die Sache pfleglich zu behandeln.  Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,  wenn die gelieferte Sache gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritten ausgesetzt ist.

c) Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung gegen den Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber  schon jetzt  an uns in  Höhe  des mit  uns vereinbarten  Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung verkauft worden ist.

 

§ 11 | Urheberrecht

Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrechte etc.) an den für ihn  zu vervielfältigenden Vorlagen oder Datenträgern zu besitzen und übernimmt dementsprechend  für alle Forderungen, Schäden etc., die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigungen entstehen können, die Haftung. Insofern stellt er uns von Ansprüchen Dritter frei.

Bei ernsthaften Zweifeln an den dem Auftraggeber zustehenden Rechten sind wir auch zur Ablehnung von bereits angenommenen Aufträgen berechtigt. Wie auch immer geartete Ansprüche stehen dem Auftraggeber in diesem Fall nicht zu.

 

§12 | Verwahren - Versichern

a) Vorlagen,  Rohstoffe,  Datenträger,  Druckträger und andere  der Wiederverwendung dienende Gegenstände  sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Bei Verwahrung haften wir nur für Schäden,  die aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit resultieren.

b) Die vorstehend bezeichneten  Gegenstände  werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

c) Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber für die Versicherung selbst Sorge zu tragen.

 

§13 | Salvatorische Klausel

Sollten  einzelne  Bestimmungen  unserer  Lieferungs-  und Geschäftsbedingungen  ganz  oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

 

§14 | Anzuwendendes Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist nicht anzuwenden.

 

§15 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand  wird - soweit zulässig - Leipzig vereinbart.

 

§16 Einhaltung des Mindestlohngesetzes

Die Firma Merkur Druck- und Kopierzentrum GmbH & Co. KG arbeitet seit dem 01.01.2015 auf der Basis des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) und zahlt diesen bzw. entsprechend höhere Löhne an alle eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Soweit Merkurdruck zur Erfüllung von Aufträgen Subunternehmer beauftragt sichert Merkurdruck vorher ab, dass die Subunternehmer die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohnes erfüllen und sie außerdem nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß §19 MiLoG ausgeschlossen sind.

Merkurdruck stellt die jeweiligen Auftraggeber von allen Ansprüchen frei die Dritte wegen der Nichterfüllung der vorgenannten Verpflichtungen gegenüber diesen Auftraggeber erheben sollten.

 

Stand: 24.04.2015

 

 

Download: MerkurDruck_AGB_April_2015.pdf

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